Stadtplanung
An dieser Stelle werden aktuelle Informationen der Stadtplanung, wie z. B. Auslegungen des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen, neue stadtplanerische Konzepte u. ä., veröffentlicht.
hier: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Der Stadtrat der Stadt Apolda hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 beschlossen, für den Bereich der ehemaligen Tierhaltungsanlage Nauendorf zwischen Siedlungsweg (im Westen) und der Wickerstedter Straße (im Osten) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB einen Bebauungsplanes (B-Plan) aufzustellen.
Der Stadtrat der Stadt Apolda hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Auf dem Anger“ der Stadt Apolda, Ortsteil Nauendorf, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen) sowie der Begründung mit Anlagen, in der Fassung vom Mai 2025 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 BauGB i. V. m. § 4a BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Auf dem Anger“ der Stadt Apolda, Ortsteil Nauendorf, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen) sowie der Begründung mit Anlagen, in der Fassung vom Mai 2025, liegen in der Zeit vom Mittwoch, 13. August 2025 bis einschließlich Mittwoch, 17. September 2025 auf der Internetseite der Stadt Apolda unter:
https://www.apolda.de/stadt-apolda/aktuelles/stadtplanung/
sowie in der Stadtverwaltung Apolda, Am Schloß 1, 99510 Apolda im Bürgerbüro während der regulären Öffnungszeiten öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die energetische Sanierung und Wärmeversorgung bestehender Gebäude ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Eine umfangreiche Betrachtung von Quartiersstrukturen kann für viele Synergien und Optimierungspotenziale sorgen.
Mit einem energetischen Quartierskonzept können Kommunalverwaltungen den Gebäudebestand in ihren Quartieren erfassen und anhand der Energieverbrauchszahlen konkrete Minderungspotenziale erkennen. Daraus lassen sich Strategien und Maßnahmen ableiten und planen.
Das Energetische Quartierskonzept für die Kernstadt Apolda finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Energetisches Quartierskonzept Kernstadt Apolda
Energetisches Quartierskonzept Kernstadt Apolda - Maßnahmenliste
Nach erfolgter Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans „Neubau Rettungswache an der Jenaer Straße“ im Amtsblatt der Stadt Apolda Nr. 07/23 am 27.10.2023 ist die Satzung in Kraft getreten.
Die Stadt Apolda hat die kommunale Wärmeplanung begonnen
Die Stadt Apolda hat mit der Erstellung ihrer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Sie ist gesetzlich verpflichtet, für ihr Gemeindegebiet einen Wärmeplan aufzustellen. Rechtsgrundlage hierfür sind das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sowie das Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG). Danach sind die Gemeinden planungsverantwortliche Stellen. Für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ist der Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument zur langfristigen und klimaverträglichen Ausrichtung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Sie dient insbesondere der Analyse der bestehenden Wärmeversorgungsstrukturen, der Ermittlung von Einspar- und Effizienzpotenzialen sowie der Bewertung möglicher zukünftiger Versorgungsoptionen. Dabei werden insbesondere die Potenziale erneuerbarer Energien und effizienter Wärmeversorgungssysteme betrachtet.
Ziel ist es, eine belastbare fachliche Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Stadt, der Versorgungsträger, der Wohnungswirtschaft sowie privater und gewerblicher Grundstückseigentümer zu schaffen. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbetreibenden soll damit eine Orientierung über die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet gegeben werden.
Nach einem Ausschreibungsverfahren wurde die IPH Selzer Ingenieure GmbH aus Weimar mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Das Ingenieurbüro wird den Wärmeplan bis Ende des Jahres 2027 in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Apolda, den Stadtwerken und weiteren beteiligten Akteuren erarbeiten.
Wie entsteht der Wärmeplan?
Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten. Zunächst werden im Rahmen der Bestandsanalyse die derzeitigen Wärmeversorgungsstrukturen im Stadtgebiet erfasst und untersucht. Daran schließt sich die Potenzialanalyse an, bei der unter anderem die Potenziale erneuerbarer Energien und weiterer Möglichkeiten für eine zukünftige Wärmeversorgung betrachtet werden.
Auf dieser Grundlage wird ein Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung des Stadtgebietes entwickelt. In einem letzten Schritt wird daraus eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten abgeleitet.
Für den Erfolg der kommunalen Wärmeplanung ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer relevanter Akteure von großer Bedeutung. Dazu gehören insbesondere Politik, Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Wohnungswirtschaft und Landwirtschaft sowie weitere Institutionen, Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Die Stadt Apolda lädt daher im weiteren Projektverlauf zum Austausch und zur Beteiligung ein. Über den Zeitpunkt und den Ablauf von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen wird die Stadt rechtzeitig informieren.
Information zum Datenschutz
Die Information zum Datenschutz gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung sind auf der Homepage der Stadt Apolda unter datenschutzinformation.apolda.de veröffentlicht.
Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten: