Ortsteilbürgermeisterwahl

Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist durch Parteien/ Wählergruppen und Einzelbewerbern möglich.

Wahlvorschlag von Parteien/Wählergruppen

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 Thür KWO, Anlage 5)

    Hinweis: Es wird empfohlen mit dem Wahlvorschlag mehr als die geforderten 10 Unterschriften abzugeben für den Fall, dass einige Unterschriften ungültig sind. Diese können auf dem Zusatzblatt zu Anlage 5 eingetragen werden.

  • Erklärung des Bewerbers/ der Bewerberin (§ 18 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Satz 4, Anlage 6a)
  • Ausfertigung der Niederschrift der Aufstellungsversammlung (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG)
  • Versicherung an Eides statt (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 ThürKWO i.V.m. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG)
  • Wahlvorschläge von Parteien/ Wählergruppen, welche nicht aufgrund eines einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag im Kreistag des Landkreises Weimarer Land oder im Stadtrat der Stadt Apolda ununterbrochen vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG), benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag viermal so viele Unterstützungsunterschriften wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, ebenso Parteien, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Stadtrat vertreten sind (§ 14 Abs. 5 ThürKWG) oder wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht (§ 20 Abs. 2 ThürKWO)

    • Herressen-Sulzbach 24 Unterschriften
    • Nauendorf 16 Unterschriften
    • Oberndorf 16 Unterschriften
    • Oberroßla/Rödigsdorf 24 Unterschriften
    • Schöten 16 Unterschriften
    • Utenbach 24 Unterschriften
    • Zottelstedt 16 Unterschriften.
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten der Partei eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)

Wahlvorschläge von Parteien/Wählergruppen, für die Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 Satz 1 ThürKWG erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis zum 22.04.2024, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Apolda, Bürgerbüro, Am Schloß 1, 99510 Apolda, zur Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgelegt.

Wahlvorschlag von einem Einzelbewerber

  • Wahlvorschlag (§ 18 Abs. 1, Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 ThürKWO, Anlage 7)
  • Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin (§ 18 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Satz 4, Anlage 6a)
  • Merkblatt Datenschutz zu Anlage 6, 6a, 7 und 7a Kommunalwahl (bitte Daten des Vorschlagenden eintragen und mit dem Wahlvorschlag beim Wahlleiter abgeben)
  • Wahlvorschläge von Einzelbewerbern benötigen zusätzlich zum Wahlvorschlag fünfmal so viele Unterstützungsunterschriften wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind: Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich (§ 24 Abs.4 Satz 5 ThürKWG)

    • Herressen-Sulzbach 30 Unterschriften
    • Nauendorf 20 Unterschriften
    • Oberndorf 20 Unterschriften
    • Oberroßla/Rödigsdorf 30 Unterschriften
    • Schöten 20 Unterschriften
    • Utenbach 30 Unterschriften
    • Zottelstedt 20 Unterschriften.
  • Merkblatt Datenschutz Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl (bitte die Daten des Bewerbers eintragen und beim Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag abgeben)

Einzelbewerber können die Unterstützungsunterschriften frei sammeln. Trägt ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers am Tag der Einreichung noch nicht die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften, so wird dieser mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften bis zum 22.04.2024, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Apolda, Bürgerbüro, Am Schloß 1, 99510 Apolda, ausgelegt.

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie in dem nachfolgendem PDF-Dokument:

Aufforderung Einreichung Wahlvorschläge Ortsteilbürgermeisterwahl.pdf

Einwohner Ortsteile 30.06.2024