Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt in Thüringen ist gegenüber dem Wohnsitzstandesamt persönlich zu erklären.

Für die Austrittserklärung und die Unterrichtung der betroffenen Stellen/Behörden (Meldebehörde, Finanzamt, Kirchensteuerstelle) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben, die bei Abgabe der Erklärung sofort fällig wird.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bundespersonalausweis/Reisepass.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!