Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt in Thüringen ist gegenüber dem Wohnsitzstandesamt persönlich zu erklären.
Für die Austrittserklärung und die Unterrichtung der betroffenen Stellen/Behörden (Meldebehörde, Finanzamt, Kirchensteuerstelle) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben, die bei Abgabe der Erklärung sofort fällig wird.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Bundespersonalausweis/Reisepass.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!