Beurkundung von Sterbefällen
Verstirbt eine Person in Apolda oder der Ilmtal-Weinstraße, so wird der Sterbefall vom Standesamt Apolda beurkundet.
In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Dieses reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nimmt die Sterbeurkunden in Empfang.
Benötigt werden
- Sterbefallanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Vollmacht des Bestattungsberechtigten, -pflichtigen
- Nachweis des letzten Wohnsitzes (Personalausweis)
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde)
Alle genannten Unterlagen sind im Original einzureichen.
Eine Kopie ist nicht ausreichend.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Ausgestellte Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke, etwa für die Bestattung, Krankenkasse oder Rente sind gebührenfrei.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden für persönliche Zwecke benötigt werden. Jede Urkunde kostet 10 Euro.
Zur Beantragung dieser nutzen Sie gern das Formular „Urkundenanforderung“ auf unserer Homepage.