Beurkundung von Geburten

Wird ein Kind in Apolda oder der Ilmtal-Weinstraße geboren, wird die Geburt durch das Standesamt Apolda beurkundet.

Wenn Ihr Kind im Robert-Koch-Krankenhaus geboren wird oder wurde, erhalten wir von dort eine Geburtsanzeige mit Daten über das Neugeborene und seine Eltern. Diese Angaben reichen zur Beurkundung jedoch nicht aus.

Deshalb benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen, die Sie bereits im Krankenhaus als Ergänzung zur Geburtsanzeige übergeben:

  • Unterschrift der Erklärung der sorgeberechtigten Eltern zur Namensführung des Kindes (Rückseite Geburtsanzeige)
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Eheurkunde der verheirateten Eltern
  • Vaterschaftsanerkennung und Erklärung über die gemeinsame Sorge der nicht miteinander verheirateten Eltern
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe bei geschiedener Kindsmutter.

Alle genannten Unterlagen sind im Original einzureichen. Eine Kopie ist nicht ausreichend. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Nach erfolgter Beurkundung übersenden wir Ihnen gebührenfrei die zweckgebundenen Urkunden zur Beantragung von Elterngeld und Kindergeld sowie zur Vorlage bei der Krankenkasse.

Mit der Beurkundung erfolgt auch die Anmeldung Ihres Kindes bei der zuständigen Meldebehörde. Da die Meldebehörde regelmäßig Daten an die Finanzämter übermittelt, wird Ihnen die Steuer-ID für Ihr Kind automatisch mitgeteilt.

Sollten Sie für den Verbleib in Ihren Unterlagen eine oder mehrere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese schriftlich mit dem Formular „Urkundenanforderung“ beantragen.

Sofern ein oder beide Elternteil/e kein/e deutsche/r Staatsangehöriger/en ist/sind, werden weitere Dokumente benötigt. Kontaktieren Sie uns dazu gern per Mail unter standesamt(@)apolda.de.