Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt in Thüringen ist gegenüber dem Wohnsitzstandesamt persönlich zu erklären.
Eine Vertretung/Bevollmächtigung zur Erklärung ist ausgeschlossen.
Erklärungen gegenüber Notaren und Rechtsanwälten werden nicht rechtskräftig!
Für die Austrittserklärung und die Unterrichtung der betroffenen Stellen/Behörden (Meldebehörde, Finanzamt) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben, die bei Abgabe der Erklärung sofort fällig wird.
Jede Löschung auf eigenen Wunsch im Geburten- oder Eheregister ist ebenfalls gebühren-pflichtig (20 Euro).
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Bundespersonalausweis/Reisepass
- Taufurkunde (wenn vorhanden).
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!